
Hochwasserschutz in Gelsdorf sollte eine Chance haben!
Baulandausweisung ist ein ständiges Thema in der Grafschaft, welche durch die landesplanerischen Vorgaben ihre Grenzen hat. Dies wurde in der Bauausschusssitzung vom 6. Februar 2025 angeregt diskutiert.
Die Fraktion der FWG kann der durch die SPD beharrlich vorgetragenen Ausweisung von Bauland in Gelsdorf in einer Größendimension, die den anderen Grafschafter Orten weitgehend jegliche Entwicklungsmöglichkeiten genommen hätte, nicht zustimmen.
Positiv an diesem Vorschlag ist allerdings die endlich erlangte Erkenntnis, dass der Hochwasserschutzes für Gelsdorf kommen muss.
Dies greift die FWG mit Blick auf den Hochwasserschutz als einen ihrer Schwerpunkte aus dem Wahlprogramm 2024 auf und sieht darüber hinaus eine Realisierungsmöglichkeit, die auch den Orten Birresdorf und Karweiler Möglichkeiten zur Baulandausweisung eröffnet. Die von der FWG favorisierte Variante ist eine kleine Lösung „Wildacker“ als Baugebiet mit 2,84 Hektar in Kombination mit einer Fortführung des Hochwasserschutzes Richtung Vettelhoven über eine reine Erdwall-/Grabenlösung, wie sie auch in Överich (Beschluss-Nr. 2016/0055) umgesetzt wurde. Diese kostengünstige Variante lässt sich nach unserer Auffassung in den nächsten Jahren realisieren. Für Birresdorf verbleiben somit 1,4 Hektar für das Baugebiet „Aufm Stein“ und für Karweiler mit dem Baugebiet „Heideweg“ 1,6 Hektar. Ein pragmatischer Vorschlag schnell dringend benötigtes Bauland bereitzustellen und zu gleich den dringend erforderlichen Hochwasserschutz für Gelsdorf zu ermöglichen.
FWG-Grafschaft